Wissenswertes
Ich bin voll und ganz für meine Kunden da. Gerne auch mit Tipps und Informationen.
Nachstehend einige hilfreiche Informationen für Sie.
Ihre Rechte beim Haftplichtschaden
Wenn Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt sind, nennt sich das Haftpflichtschaden. Als Betroffener haben Sie ein Anrecht darauf, den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug in vollem Umfang erstattet zu bekommen. Darüber hinaus steht es Ihnen zu, einen unabhängigen Sachverständigen oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Bedauerlicherweise versuchen gegnerische Versicherungen oftmals, den Schaden anhand eigener Kfz Unfallgutachten oder mithilfe von Kostenvoranschlägen abzurechnen. Auf diese Weise wollen sie verhindern, dass die Leistungen von freien Sachverständigen einbezogen werden.
KFZ Unfallgutachten
Haftpflichtschadenfall:
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, haben Sie stets das Recht auf einen Schadensersatzanspruch. Diesen erheben Sie gegenüber Ihrem Unfallgegner und seiner Versicherung. Daher gilt, dass Sie so gestellt werden müssen, als sei der Unfall nie zustande gekommen. Die gegnerische Versicherung benötigt dabei die Schadenshöhe sowie zahlreiche Details zum Unfallhergang sowie ein ausführliches Kfz Unfallgutachten. Damit Sie präzise Informationen liefern können, haben Sie die Möglichkeit eines Kostenvoranschlags in einer Werkstatt.
Sie können allerdings ebenso ein Schadengutachten erstellen lassen. Im letzteren Fall empfehlen wir Ihnen stets, das Schadengutachten über einen Kfz-Sachverständigen durchführen zu lassen. Hierbei erhalten Sie deutlich mehr Details bezüglich der Reparatur. Darüber hinaus werden zusätzliche Themen behandelt. Dazu zählen vor allem die Wertminderung und die voraussichtliche Ausfalldauer sowie die Ermittlung der höchstmöglichen Nutzungsausfallsentschädigung. Sie können dabei allerdings auch weitere Kosten geltend machen, beispielsweise Abschleppkosten, Standgebühren oder sogar einen Verdienstausfall. Weiterhin haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld sowie auf die Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten.
Vorteile Unfallgutachten VS Kostenvoranschlag
I Anfertigung einer vollständigen Schadenkalkulation
I Feststellung des Zeitaufwands einer Instandsetzung
I Prüfung des Wiederbeschaffungswertes Recherche über regionalen Restwert
I Prüfung einer adäquaten Mietwagenklasse oder eines Nutzungsausfalls
I Feststellung einer Wertminderung oder Werterhöhung des Fahrzeugs nach einem Unfall
I Der Kfz-Sachverständige stellt ein beweissicherndes Schadengutachten aus
Vorteile Kurzgutachten VS Kostenvoranschlag
I Umfassende Beweissicherung des Schadens an Ihrem Fahrzeug
I Das Gutachten verfügt über Fotos des ermittelten Schadens
I Der Umfang des Schadens wird vollständig notiert
Von einem Bagatellschaden wird gesprochen, wenn es sich um einen geringfügigen Schaden an Ihrem Fahrzeug handelt. Derzeit liegt die Schadenshöhe laut regelmäßiger Rechtsprechung bei rund 1000 Euro. In der Regel lehnt die gegnerische Versicherung bis zu diesem Betrag die Übernahme der Gutachterkosten ab.
Im Fall eines Bagatellschadens erstellt ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ein sogenanntes Kfz Kurzgutachten. Hierbei wird Ihr Fahrzeug besichtigt und detailgenau begutachtet. Wie bei einem herkömmlichen Gutachten werden bei einem Kfz Kurzgutachten ebenfalls sämtliche Beweise sichergestellt und protokolliert. Bei diesem Vorgang werden die Reparaturkosten hochgerechnet und erstellt.
Ablauf Ihres Kfz-Gutachtens
Kontakt aufnehmen und unverbindlich beraten lassen:
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Termin vereinbaren nach dem Unfall:
Ein Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern kann schnell passieren. Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit mir. Ich komme in kürzester Zeit zu Ihrem Fahrzeug.
Unfallschaden begutachten und aufnehmen lassen:
Ich inspiziere das Fahrzeug und dokumentiere den Schaden schriftlich und mit Fotoaufnahmen. Zudem kann ich Ihr Fahrzeug messtechnisch untersuchen.
Erstellung Ihres Kfz-Gutachten:
Nach der Anfertigung des erstellten Gutachtens lassen sich Unfallschäden nachweisen und/oder der Wert des Fahrzeugs bestätigen.
Sie erhalten Ihr Kfz-Gutachten:
Sie erhalten Ihr Kfz-Gutachten: Ich übersende Ihnen das Gutachten und bin darüber hinaus weiterhin als Ansprechpartner für Sie da.
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